Wertermittlung
Unabhängig. Marktorientiert. Kundenorientiert.
Auch Bankhäuser, die keine Pfandbriefbanken sind, werden zunehmend auf den Nachweis ihrer Eigenkapitalrentabilität (Basel II und III) angewiesen sein, um sich günstig am Markt refinanzieren zu können. Desweiteren besteht die Option, das Pfandbriefgeschäft sukzessive aufzubauen.
Der Nachweis für die Eigenkapitalrentabilität kann laut Pfandbriefgesetz (außer im Kleindarlehensbereich bis 400.000,00 Euro) ausschließlich von zertifizierten Gutachtern (HypZert) durch die Ermittlung von Markt- und Beleihungswerten der finanzierten Immobilien erreicht werden.
Die Bewertungen im Kleindarlehensbereich werden zum Teil durch zu gering fachspezifisch geschulte Mitarbeiter des Kreditwesens durchgeführt. In diesem Bereich sind Weiterbildungs- und Schulungsseminare der Mitarbeiter zwingend erforderlich.
Der Mangel an qualifizierten und zertifizierten Gutachtern führt in der Praxis dazu, dass sich Kreditinstitute Gutachten von nicht auf das Pfandbriefgeschäft (Deckungswerte) spezialisierten Gutachtern (nach § 16 Pfandbriefgesetz) erstellen lassen.
Dies kann zur Folge haben, dass diese Gutachten im Sinne des Pfandbriefgesetzes / der Beleihungswertermittlung keinen oder nur geringen Bestand haben.
Dabei werden die entscheidenden Fragen hinsichtlich der Risikobewertung (Vermietbarkeit, Verkäuflichkeit und Drittverwendungsfähigkeit) von Immobilien nicht oder nur unzureichend erläutert.
Wir bieten Ihnen auf Ihr Kreditinstitut zugeschnittene Bausteine und Leistungen an, um Ihren Bewertungsbereich optimal aufzustellen!